Das Notariat
Unsere notariellen Kompetenzen
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt.
Der Notar ist unabhängig vom Staat und vom Auftraggeber zur höchsten Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Somit ist er nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Betreuer aller Beteiligten.
Das Gesetz sieht das Tätigwerden eines Notars bei verschiedenen Rechtsgeschäften zwingende vor, so z.B. bei Kapitalgesellschaftsverträgen, Immobiliengeschäften und Erb- und Eheverträgen.
Der Notar beurkundet ferner Willenerklärungen, beglaubigt Dokumente und Unterschriften, nimmt Eidesstattliche Versicherungen ab und verwahrt Wertgegenstände und Dokumente.
Immobilienrecht
- An- und Verkauf von Immobilien
- Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
- Bestellung, Löschung und Änderungen von Grundschulden und Hypotheken oder sonstigen Belastungen
Unternehmensrecht
- Beratung über die Wahl von Unternehmensformen
- Entwurf des Gesellschaftervertrages
- Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und Änderungen
Familienrecht
- Eheverträge
- nicht eheliche Lebensgemeinschaften
- Patientenverfügungen
- Güterstandsvereinbarungen
- Getrenntlebens- und Scheidungsvereinbarungen
- Unterhaltsvereinbarungen
- Versorgungsausgleichsvereinbarungen
Erbrecht
- Testamente
- Erbverträge
- Pflichtteilsvereinbarungen