Das Notariat

Unsere notariellen Kompetenzen

Ein Bild unseres Beurkundungsraumes

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt.

Der Notar ist unabhängig vom Staat und vom Auftraggeber zur höchsten Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Somit ist er nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Betreuer aller Beteiligten.

Das Gesetz sieht das Tätigwerden eines Notars bei verschiedenen Rechtsgeschäften zwingende vor, so z.B. bei Kapitalgesellschaftsverträgen, Immobiliengeschäften und Erb- und Eheverträgen.
Der Notar beurkundet ferner Willenerklärungen, beglaubigt Dokumente und Unterschriften, nimmt Eidesstattliche Versicherungen ab und verwahrt Wertgegenstände und Dokumente.


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